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   BPatG, 13.11.2008 - 10 Ni 30/07 (EU)   

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https://dejure.org/2008,31433
BPatG, 13.11.2008 - 10 Ni 30/07 (EU) (https://dejure.org/2008,31433)
BPatG, Entscheidung vom 13.11.2008 - 10 Ni 30/07 (EU) (https://dejure.org/2008,31433)
BPatG, Entscheidung vom 13. November 2008 - 10 Ni 30/07 (EU) (https://dejure.org/2008,31433)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 17.12.2002 - 3 Ni 12/01
    Auszug aus BPatG, 13.11.2008 - 10 Ni 30/07
    Nach der Entscheidung des 3. Nichtigkeitssenates des Bundespatentgerichts vom 17. Dezember 2002 (3 Ni 12/01) hat das Patent für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland folgende, gegenüber der geänderten Patentschrift EP 0 548 723 B2 (Übersetzung DE 692 03 085 T3) eingeschränkte Fassung erhalten:.

    Die Klage der S... AG sei durch Urteil des Bundespatentgerichts vom 17. Dezember 2002 im Verfahren 3 Ni 12/01 abgewiesen worden.

    In der vorausgegangenen Streitsache 3 Ni 12/01 waren neben den oben genannten Druckschriften NK10, NK11 und NK12 auch noch folgende Druckschriften berücksichtigt worden:.

    Die Klage ist zulässig, insbesondere steht ihr die Rechtskraft des Urteils in dem von der S... AG angestrengten Verfahren 3 Ni 12/01 nicht entgegen.

  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 13.11.2008 - 10 Ni 30/07
    Der Kläger müsste sich die Rechtskraft des früheren Urteils dennoch entgegenhalten lassen, wenn er im Auftrag und im ausschließlichen Interesse der früheren Klägerin handeln und kein eigenes Interesse an der Patentvernichtung haben sollte (sog. Strohmannklage, vgl. BGH GRUR 1963, 253, 254 -Bürovorsteher; GRUR 1998, 904 -Bürstenstromabnehmer).
  • BGH, 10.01.1963 - Ia ZR 174/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 13.11.2008 - 10 Ni 30/07
    Der Kläger müsste sich die Rechtskraft des früheren Urteils dennoch entgegenhalten lassen, wenn er im Auftrag und im ausschließlichen Interesse der früheren Klägerin handeln und kein eigenes Interesse an der Patentvernichtung haben sollte (sog. Strohmannklage, vgl. BGH GRUR 1963, 253, 254 -Bürovorsteher; GRUR 1998, 904 -Bürstenstromabnehmer).
  • BPatG, 19.01.2011 - 5 Ni 103/09

    Patentnichtigkeitsverfahren - "Tintenpatrone" - zur Rechtskrafterstreckung bei

    Die Entscheidungen des Bundespatentgerichts vom 13. November 2008 (Az: 10 Ni 30/07 (EU)) und vom 12. November 1981 (3 Ni 21/81 - BPatGE 27, 55) lassen sich eher für eine Begründung der Zulässigkeit der Klage heranziehen.
  • BPatG, 03.12.2009 - 10 Ni 8/08
    Auch im Urteil des 10. Senats vom 13. November 2008, 10 Ni 30/07 (EU), sei die Klage eines Mitglieds des Vorstandes einer Gesellschaft als zulässig angesehen worden, obwohl die von derselben Gesellschaft zeitlich vorangegangene Nichtigkeitsklage als unbegründet zurückgewiesen worden sei, weil ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Klägers zu bejahen sei.
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